AGBs

  1. Grundlage des Vertrages

Die Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind die Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen (AÖSp) in Ihrer jeweils neuesten Fassung. Auch für zukünftige Angebote und Geschäftsabschlüsse sowohl hinsichtlich vertraglicher als auch außervertraglicher Ansprüche. Ausnahmen oder Abweichungen sind nur gültig, wenn diese von uns vorher schriftlich betätigt worden sind. Durch den erteilten Auftrag erkennt der Auftraggeber unsere AGB als Vertragsgrundlage an.

  1. Beförderung und Leistung

Es obliegt der WTL Transport Logistik GmbH die Fahrzeugart oder Fahrzeuggröße selbst zu bestimmen. Auch ist es der WTL Transport Logistik GmbH freigestellt Frachtführer oder Subunternehmer zu bestimmen und einzusetzen. Abweichungen werden nur akzeptiert, wenn Sie durch die WTL Transport Logistik GmbH im Vorfeld schriftlich bestätigt worden sind. Im Falle von unzureichender Weisung des Auftraggebers darf die WTL Transport Logistik GmbH als Frachtführer nach pflichtgemäßem Ermessen handeln. Kosten für den Rücktransport, Standgeld oder andere durch mangelnde Weisung entstandene Kosten trägt der Auftraggeber.

Grundsätzlich schließt die WTL Transport Logistik GmbH, die Beförderung von Gütern die Gefahren für andere Güter, Umwelt als auch Personen ausgehen, aus. Der Auftraggeber hat gegenüber der WTL Transport Logistik GmbH besonders auf folgende Güter hinzuweisen:

Hat der Auftraggeber die WTL Transport Logistik GmbH nicht auf eines dieser Güter hingewiesen und verschweigt wohlmöglich den Inhalt, so lehnt die WTL Transport Logistik GmbH jede Haftung für den Transport als auch nachfolgende Schäden grundsätzlich ab.

Der Auftraggeber hat bei Auftragserteilung die WTL Transport Logistik GmbH über Adressen von Abholort bzw. Zielort, Anzahl, Inhalt und Art der Packstücke, Volumen, Gewichte, Maße, Eigenschaften und Wert der zu befördernden Güter schriftlich zu informieren.

Alle Informationen müssen in einem Frachtbrief eingetragen werden. Zur Annahme des Gutes ist jede Person berechtigt, die in dem Geschäft oder Haushalt des Empfängers anwesend ist. Es sei denn, es besteht begründeter Zweifel an deren Empfangsberechtigung. Mit Abgabe des Gutes ist die WTL Transport Logistik GmbH von Ihren Pflichten und Verantwortungen befreit.

  1. Abwicklung von Aufträgen

Die WTL Transport Logistik GmbH als auch die beauftragten Frachtführer/Subunternehmer sind nicht verpflichtet Angaben des Auftraggebers zu prüfen oder zu vervollständigen. Das Recht zur Überprüfung bleibt der WTL Transport Logistik GmbH jedoch vorbehalten.

Das Transportgut ist von dem Auftraggeber ordnungsgemäß zu verpacken, ggfls. zu bändern, als auch in Folie einzuwickeln, sofern die Art des Gutes es zulässt. Andere Absprachen bedürfen der schriftlichen Form bei Auftragserteilung. Die Zustellung der Sendung erfolgt in dem von dem Auftraggeber vordefiniertem Zeitfenster. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die WTL Transport Logistik GmbH in diesem Zeitfenster die Sendung zustellen kann. Kommt es hierbei zu Unregelmäßigkeiten so haftet der Auftraggeber für alle entstandenen Kosten der Verzögerung. Die WTL Transport Logistik GmbH und der eingesetzte Frachtführer sind, ohne vorherige Information, berechtigt Beschädigungen an Ware und Verpackung, Vollzähligkeit des angemeldeten Transportgutes schriftlich zu dokumentieren. Sollte ein Auftrag bis 24 Stunden vor Auftragsdurchführung storniert werden, so behält sich die WTL Transport Logistik GmbH eine Stornierungsgebühr von 70 % des Frachtpreises vor.

  1. Frachtpreise und Zahlung

Alle Entgelte für die Beförderung richten sich nach unserer aktuellen Preisliste zzgl. gesetzlichen MwSt. Sollten dem Auftraggeber keine gültige Preisliste vorliegen, so kann er diese in den Geschäftszeiten der WTL Transport Logistik GmbH anfordern. Nebenabreden werden stets schriftlich auf dem Transportauftrag dokumentiert und von der WTL Transport Logistik GmbH schriftlich bestätigt. Die WTL Transport Logistik GmbH hat wegen aller durch diesen Vertrag begründeten Forderungen, sowie wegen Forderungen aus anderen mit dem Auftraggeber geschlossenen Verträgen ein Pfandrecht an dem Transportgut. Ein Zahlungsverzug tritt auch ohne Mahnung oder sonstiger Vorraussetzungen ein, wenn die Rechnung 14 Tage nach Zugang nicht bezahlt worden ist. Ein Verzugszins in Höhe der gesetzlichen Regelungen nach § 352 UGB wird dann fällig. Der WTL Transport Logistik GmbH ist es vorbehalten höhere Verzugsschäden gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen.

  1. Haftung und Schäden

für Schäden, insbesondere auch Beraubungsschäden, an nicht oder mangelhaft verpackten Gütern, soweit nicht eine vorherige besondere schriftliche Vereinbarung über die Haftung erfolgt ist;

für Güter, die nach den zur Anwendung kommenden Beförderungsbestimmungen als unverpackt oder mangelhaft verpackt gelten; diese gelten auch dem Spediteur gegenüber als unverpackt oder mangelhaft verpackt;

für äußerlich erkennbare Schäden der Verpackung, die sogleich oder später zutage treten; diese darf der Spediteur auf Kosten des Auftraggebers beseitigen lassen, er übernimmt dadurch aber keine über die vorhergehenden Absätze hinausgehende Haftung;

  1. b) für Schäden, die durch Aufbewahrung im Freien entstehen, wenn solche Aufbewahrung vereinbart oder eine andere Aufbewahrung nach dem üblichen Geschäftsbetrieb oder nach den Umständen untunlich war;
  2. c) für Schäden, die durch Diebstahl im Sinne der §§ 127 ff. oder durch Erpressung oder Raub im Sinne der §§ 144 ff. und §§ 142 ff. StGB entstehen;
  3. d) für die unmittelbaren oder mittelbaren Folgen jedes sonstigen Ereignisses, das der Spediteur nicht verschuldet hat (z. B. höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, Schadhaftwerden irgendwelcher Geräte oder Leitungen, Einwirkung anderer Güter, Beschädigungen durch Tiere, natürliche Veränderung des Gutes);
  4. e) für Verluste und Schäden in der Binnenschifffahrtsspedition (einschließlich der damit zusammenhängenden Vor- und Anschlusstransporte mit Landtransportmitteln sowie der Vor-, Zwischen- und Anschlusslagerungen), die durch Transport- oder Lagerversicherung gedeckt sind oder durch eine Transport- oder Lagerversicherung allgemein üblicher Art hätten gedeckt werden können oder nach den herrschenden Gepflogenheiten sorgfältiger Kaufleute über den Rahmen einer Transport- oder Lagerversicherung allgemein üblicher Art hinaus gedeckt werden, es sei denn, dass eine ordnungsgemäß geschlossene Versicherung durch fehlerhafte Maßnahmen des
    Spediteurs unwirksam wird.
  5. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtstand für alle aus dem Vertrag mittelbar oder unmittelbar resultierenden Streitigkeiten ist A-3100 St. Pölten

Sämtliche Nebenabreden, Ergänzungen, Änderungen der AGB bedürfen der Schriftform.

  1. Salvatorische Klausel

Sollte aus irgendwelchen Gründen eine der vorstehenden Bedingungen ungültig sein, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen davon nicht berührt.

01.01.2021.