Ab Mai 2022 ist der Klein-Lkw-Betrieb auch eine gewerbliche Tätigkeit

Ab 21. Mai 2022 gibt es eine Änderung in der Transportbranche, die vielleicht auch Ihre Transportbestellungen betrifft. Es geht um Sprinter.

Unsere Kunden hatten in den letzten Jahren immer mehr Bedarf an Klein-Lkws, die sogenannten Sprinter. Spediteure konnten diese Fahrzeuge schnell und flexibel zur Verfügung stellen. Auch Langstreckenfahrten konnte man mit einem Sprinter für den nächsten Tag leisten.

Die Frächter brauchten für die Betreibung keine gewerbliche Genehmigung, nur eine einfache Anmeldung. Die Folge war: Der Frachtmarkt war voll mit Klein-Lkws.

Am Mai 2022 ist der Klein-Lkw-Betrieb auch eine gewerbliche Tätigkeit

Ab 21.05.2022 wird EU-weit auch der Klein-Lkw-Betrieb eine gewerbliche Tätigkeit sein. Die Transportunternehmen müssen die behördliche Gewerbeberechtigung beantragen – was gar nicht einfach ist.

Dadurch kann es sein, dass viele Frächter diese Tätigkeit beenden werden, man muss mit weniger Kapazität für diese Lkw-Art rechnen. Organisatorisch oder finanziell kann das auch Ihre Lieferungen betreffen.

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